Impressum
Die AOK Ostwürttemberg fungiert als verantwortliche Initiatorin des BGF (Betriebliche Gesundheitsförderung)-Settingprojektes „Entdeckungstour Gesundheit gemäß SGB V §20 b. Die AOK Ostwürttemberg zeichnet verantwortlich für die fachlichen Inhalte entlang den Themenfeldern Bewegung, Ernährung und Entspannung/Psychische Gesundheit. Settingmaßnahmen gemäß §20 SGB V richten sich an alle einem Setting (z.B. Arbeitswelt) zugehörigen Personen. Beim Setting Betriebliches Gesundheitsförderung sind das alle werktätigen Personen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft bei einem bestimmten Krankenversicherungsunternehmen. Es besteht bei diesem Settingprojekt kein Bezug zu den sozialversicherungsrechtlichen Aufgaben, die über die im §20 SGB V beschriebenen Aufgaben und Maßnahmen hinausgehen.
AOK Ostwürttemberg
Pfeifergässle 21
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 0711 6525 15520
E-Mail: entdeckegesundheit_owb@bw.aok.de
Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertretungsberechtigt:
Hans-Joachim Seuferlein
Geschäftsführer AOK Ostwürttemberg
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE168368778
IK (Institutskennzeichen): 108018007
Bildrechte
Die Bildrechte liegen – so weit nicht anders vermerkt – bei
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Das Kopieren und unerlaubte Nutzen sowohl bei kommerzieller als auch nicht kommerzieller Nutzung ohne vorherige Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber ist untersagt.
Information nach § 36 VSBG:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Weitere Informationen
Gemäß §13 SGB I sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, die Bevölkerung im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufzuklären.
Gemäß §20 SGB V: Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor. Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen und kind- und jugendspezifische Belange berücksichtigen. Die Krankenkasse legt dabei definierte Handlungsfelder und Kriterien zugrunde. Leistungen werden erbracht als
a. Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention,
b. Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte nach § 20a SGB V und
c. Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) nach § 20b SGB V.
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